Zuhause · Urlaubspflege
Urlaubspflege
Auch pflegende Angehörige brauchen Urlaub. Wenn Ihre Pflege zuhause für eine begrenzte Zeit nicht gesichert ist, sind Sie bei uns gut versorgt.
Für eine begrenzte Zeit im Seniorenzentrum
Wir empfehlen dann Kurzzeit- oder Urlaubspflege im Seniorenzentrum am Backhausplatz – zum Beispiel, wenn die betreuenden Angehörigen verreisen, oder nach einem Krankenhausaufenthalt.
Sie wohnen in einem barrierefreien Zimmer mit eigenem Bad und werden rund um die Uhr gepflegt. Die hauseigene Küche kocht täglich wechselnde Menüs, auch Diät- und Schonkost.
Was die Pflegekasse zahlt
Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse für diese Pflegezeiten. Wir helfen bei der Beantragung.
Allgemein gilt: Für eine Vertretung bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson gibt es die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), für eine vorübergehende stationäre Versorgung die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI). Seit Juli 2025 können beide ab Pflegegrad 2 aus einem gemeinsamen Jahresbetrag bezahlt werden (§ 42a SGB XI).
Vertretung bei Ihnen zuhause
Wer dauerhaft eine Betreuungskraft im Haus hat, ist über Seni au pair auch bei deren Urlaub und Krankheit vertreten.
Sie möchten selbst verreisen?
Mit unserem Angebot «Betreutes Reisen» begleiten Pflege- und Betreuungskräfte Sie in den Urlaub.
Sprechen wir über Ihre Situation.
Freien Platz für die Urlaubspflege erfragen: 06441 2031251